Neuenhagen bei Berlin ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg.
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
18.941 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15366
Vorwahl
03342
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Hauptstraße 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
2. Ordnungsamt Neuenhagen
Hauptstraße 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
3. Bürgeramt Neuenhagen
Hauptstraße 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und Hoppegarten arbeiten an einem Bebauungsplan für das ehemalige KWO-Gelände in Hoppegarten, auf dem eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe entstehen soll. Ziel ist es, einen rechtssicheren und flexiblen Plan zu erarbeiten, der die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnbebauung berücksichtigt. Der Offenlagebeschluss soll noch 2024 gefasst werden, um Baureife bis zum ersten Quartal 2025 zu erreichen.
- Neuenhagen bei Berlin hat dem Landkreis ein Grundstück am Gruscheweg für eine neue Gesamtschule angeboten, was zu Unverständnis in Hoppegarten geführt hat.
- Die Erweiterung des Neuenhagener Gewerbegebietes hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Altlandsberger Chaussee“ wurde im Dezember 2023 angenommen, und der Grundstückskaufvertrag ist vollzogen, was der Gemeinde einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag einbrachte. Dieser Betrag entlastet den Haushalt der Gemeinde erheblich, insbesondere bei den Baukosten für die neue Grundschule am Gruscheweg.
- Es gibt eine Ausschreibung für die Bauleitplanung und Innenentwicklung in Neuenhagen bei Berlin, die im Juli 2024 veröffentlicht wurde und bis August 2024 lief.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.